Sie sind hier:Zuhause / News Center / Branchen-News / Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie überarbeitet die neuen Vorschriften für das Zugangsmanagement für Energiefahrzeuge, um die Eintrittsbarrieren zu senken
Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie überarbeitet die neuen Vorschriften für das Zugangsmanagement für Energiefahrzeuge, um die Eintrittsbarrieren zu senken
Am 30. Juli erließ das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie einen Beschluss zur Änderung der\"Vorschriften über die Verwaltung neuer Energiefahrzeughersteller und den Produktzugang\", die am 1. September 2020 umgesetzt werden. Es gibt drei Hauptänderungen:Die erste besteht darin, die Anforderungen an\"Entwurfs- und Entwicklungsfähigkeiten\" für die Beantragung des Beitritts neuer Energie-Automobilhersteller zu streichen. Um die Vitalität von Unternehmen besser zu fördern und die Eintrittsbarrieren für Unternehmen zu senken, wurden die relevanten Inhalte in Bezug auf\"Entwurfs- und Entwicklungskapazitäten\" in Artikel 5 und die\"Anforderungen für die Zugangsüberprüfung von Automobilherstellern mit neuer Energie\" und andere Anhänge gestrichen.Die zweite besteht darin, die Zeit für neue Energiefahrzeughersteller anzupassen, um die Produktion von 12 Monaten auf 24 Monate einzustellen. Artikel 34 Absatz 3 der\"Maßnahmen zur Verwaltung von Unternehmen der Straßenfahrzeugherstellung und zum Produktzugang\" (Verordnung Nr. 50 des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie) sieht vor, dass eine besondere Bekanntmachung erforderlich ist, wenn ein produzierendes Unternehmen zwei aufeinanderfolgende Jahre lang keine normale Produktion und keinen normalen Betrieb aufrechterhalten kann. Die\"Zugangsbestimmungen\" zu den besonderen Ankündigungsanforderungen neuer Energiefahrzeughersteller sollten mit diesen übereinstimmen.Die dritte besteht darin, die Übergangsbestimmung für neue Energie-Automobilhersteller zu streichen, um den Zugang zu beantragen. Befristete Bestimmungen für die Übergangszeit gelten hauptsächlich für Hersteller und Produkte neuer Energiefahrzeuge, die vor der Umsetzung der\"Zugangsbestimmungen\" Zugang erhalten haben, und sie müssen die einschlägigen Übergangsbestimmungen vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019 einhalten. Die aktuelle Übergangszeit ist abgelaufen.Beschluss des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie zur Änderung der\"Vorschriften über die Verwaltung von Automobilherstellern mit neuer Energie und den Produktzugang\"Verordnung Nr. 54 des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie der Volksrepublik ChinaDie \"Entscheidung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie zur Änderung der Vorschriften über die Verwaltung neuer Automobilhersteller und den Zugang zu Produkten\" wurde auf der 16. Ministertagung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie am 14. Juli 2020 überprüft und genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben. Es wird am 1. September 2020 umgesetzt.Minister für Industrie und Informationstechnologie Miao Wei24. Juli 2020Beschluss des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie zur Änderung der \"Vorschriften über die Verwaltung von Automobilherstellern mit neuer Energie und den Produktzugang\"Um den Entwicklungsbedürfnissen der neuen Energieautomobilindustrie in China besser gerecht zu werden, hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie beschlossen, die folgenden Änderungen an den \"Vorschriften über die Verwaltung von Automobilherstellern mit neuer Energie und den Produktzugang\" (Verordnung Nr. 39 des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie) vorzunehmen:1. Streichung von \"Entwurfs- und Entwicklungsfähigkeit\" in Artikel 5 Punkt 3.(2) Artikel 22 Absatz 2 wird geändert als \"Die zuständigen Industrie- und Informatisierungsabteilungen der Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung überwachen und inspizieren den Produktionsstatus der Hersteller neuer Energiefahrzeuge und den Betrieb der Überwachungsplattform in ihren jeweiligen Verwaltungsregionen. Neue Entdeckung Hersteller von Energiefahrzeugen, bei denen sich die in den \"Zugangsprüfungsanforderungen\" aufgeführten Anforderungen, die wichtigsten Sicherheitsrisiken im Produktionsmanagement, Produkte, die nicht den technischen Sicherheitsstandards entsprechen, und illegale Aktivitäten erheblich geändert haben, sollten dies unverzüglich dem Ministerium für Industrie und Informationstechnologie melden. \"3. Ändern Sie \"12 Monate\" in Artikel 23 Absatz 1 in \"24 Monate\".4. Änderung von Artikel 28 zu \"Wenn ein neuer Energiefahrzeughersteller neue Energiefahrzeugmodelle herstellt und verkauft, die nicht in der\" Bekanntmachung \"des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie ohne Genehmigung aufgeführt sind, muss das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie Die einschlägigen Bestimmungen des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes werden bestraft. \"5. Artikel 29, Artikel 30 und Artikel 31 streichen.Sechstens wurden die \"Vorschriften für die Herstellung neuer Energiefahrzeughersteller und das Produktzugangsmanagement\" an die \"Zugangsüberprüfungsanforderungen für neue Energiefahrzeughersteller\", \"Zugangsüberprüfungsanforderungen für Tochterunternehmen der Unternehmensgruppe\" und \"Zugangsanwendung für neue Energiefahrzeughersteller\" angehängt. \"Buch\", \"Wichtige technische Parameter für neue Energiefahrzeugprodukte\" und \"Jahresbericht für neue Energiefahrzeuge\" (siehe Anhang).Diese Entscheidung wird am 1. September 2020 in Kraft treten. Die \"Vorschriften für die Verwaltung neuer Energiefahrzeughersteller und den Produktzugang\" werden gemäß dieser Entscheidung überarbeitet und erneut bekannt gegeben.annektieren:Anhangsdokumente zu den \"Vorschriften für Hersteller neuer Energiefahrzeuge und für das Produktzugangsmanagement\" wurden geändert
Wir streben nach Exzellenz durch kontinuierliche Verbesserung und Verbesserung, Mit qualitativ hochwertigen, sicheren und zuverlässigen Produkten und Dienstleistungen, um die Kundenanforderungen zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes zu verbessern.